1. LSBTI*-WISSENSCHAFTSKONGRESS

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Steffi Unsleber

Eine Frage an ... Prof. Dr. Beate Rudolf

Antwort: Nach einer Studie des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte erfahren LSBTI* schwere Menschenrechtsverletzungen: Gleichgeschlechtliche Sexualität ist strafbar, bis hin zur Androhung der Todesstrafe, Behörden und Privatpersonen begehen ungestraft homophobe und transphobe Gewaltakte, LSBTI*-Aktivistinnen und -Aktivisten werden kriminalisiert und verfolgt, etwa durch das Verbot „homosexueller Propaganda“, und in zahlreichen Lebensbereichen werden LSBTI* diskriminiert im Familien- und Personenstandsrecht, auf dem Arbeitsmarkt, im Bildungssystem oder der Gesundheitsversorgung.

Deshalb reicht es nicht, dass die Resolution angenommen wurde immerhin stimmten 19 Staaten (von 47) im Menschenrechtsrat gegen die Resolution. Es müssen alle Staaten davon überzeugt werden, dass die universellen Menschenrechte sie dazu verpflichten, die Menschenrechte von LSBTI* zu achten und zu schützen. Dazu muss die Lage von LSBTI* Gegenstand aller UN-Überprüfungsverfahren werden, des Allgemeinen periodischen Überprüfungsverfahrens des UN-Menschenrechtsrates, dem sich jeder Staat der Welt stellen muss, ebenso wie der Staatenberichtsprüfung durch die UN-Vertragsausschüsse und der Arbeit der UN-Sonderberichterstatter_innen. Es sollte zusätzlich ein Schutzmechanismus für LSBTI* geschaffen werden, etwa ein_e Sonderberichterstatter_in eingesetzen werden, um Regierungen mit Menschenrechtsverletzungen an LSBTI‘ zu konfrontieren.

Eine wichtige Rolle spielen auch die regionalen Menschenrechtsschutzsysteme. In Afrika, Amerika und Europa besteht beispielsweise die Möglichkeit, einen Menschenrechtsgerichtshof anzurufen. Hier können nicht nur Betroffene klagen, sondern auch Staaten. Die Zivilgesellschaft sollte sich dafür einsetzen, dass Regierungen diesen Weg nutzen, um LSBTI* zu schützen.