1. LSBTI*-WISSENSCHAFTSKONGRESS

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Hans-H. Kotte

Eine Frage an ... Prof. Dr. Konstanze Plett

Antwort: Wichtig ist vor allem eine Klarstellung, dass rein kosmetische Genitaloperationen ohne höchstpersönliche Zustimmung der betroffenen Menschen rechtswidrig sind. Zu diesem Ergebnis sind bereits verschiedene juristische Arbeiten gelangt. Doch so wie weibliche Genitalverstümmelung – obwohl „eigentlich“ auch vorher strafbar – 2013 explizit unter Strafe gestellt wurde, halte ich auch hier eine Klarstellung für nötig. Auch Gonadektiomien (Keimdrüsenentfernungen) dürften ohne konkretes Risiko, höchstpersönliche Zustimmung und umfassende Aufklärung mit anschließender Bedenkzeit nicht vorgenommen werden, schon wegen der schweren Nebenwirkungen nicht, die durch die danach für den Rest des Lebens erforderliche Einnahme von Ersatzhormonen verursacht werden.
Die jetzt erfolgte Neuerung im Personenstandsgesetz macht eine Reihe von Änderungen weiterer Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften erforderlich (betreffend z.B. Melderegister, Pässe, Versicherungsnummern, Statistikrecht etc). Außerdem ist die Frage ungeklärt, ob Menschen ohne registriertes Geschlecht heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen dürfen. Wenn Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft – wie bereits in einer Reihe anderer Länder – in jeder Hinsicht gleichgestellt würden (auch begrifflich), wäre die Frage im Zusammenhang mit Inter* zugleich gelöst.
Schließlich ist eine offene Frage, ob vor dem 1. November 2013 geborene Inter*-Menschen den Geschlechtseintrag zu ihrer Person im Geburtenregister streichen lassen können. Nach meiner Auslegung der neuen Vorschrift ist dies zulässig, aber es gibt auch Argumente für eine explizite Regelung.